Recht aktuell
Kein Abitur wegen Plagiat der Seminararbeit
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof urteilte mit seinem Beschluss vom 9. Mai 2011, Aktenzeichen 7 CE 11.1035, in zweiter Instanz, dass ein Ausschluss von den Abiturprüfungen zulässig ist, wenn eine Seminararbeit größtenteils aus Plagiaten besteht. Die Schülerin eines Gymnasiums hatte für eine Seminararbeit hauptsächlich fremde Texte verwendet, ohne diese als Zitate zu kennzeichnen. Sie wurde daraufhin wegen der schlechten Bewertung nicht für die aktuellen Abiturprü...
von Redaktion Kasseler-Anwalt.de